Herzlich willkommen bei
Klieber Food Safety in Kölleda



Mein Name ist Beate Klieber. Als Lebensmitteltechnologe mit langjähriger Berufserfahrung unterstütze ich bei der Einführung und Aufrechterhaltung von Managementsystemen mit Schwerpunkt Lebensmittelsicherheit.


Über mich






Meine Tätigkeiten im Überblick

Eine Säule meiner Tätigkeit sind lebensmittelrechtliche Zulassungen im Mittelstand für Unternehmen, die tierische Lebensmittel in Verkehr bringen und dafür ein schlankes Eigenkontrollsystem benötigen.


Eine zweite Säule ist Beratung bei Einführung und Aufrechterhaltung von umfänglichen Lebensmittelsicherheitsmanagementsystemen nach den gängigen Standards wie IFS und FSSC 22000.


Sprechen Sie mich an, wenn Sie Bedarf haben bei:


  • Einführung in ein Managementsystem
  • Konzeption und Erstellung von Handbüchern, Verfahrensanweisungen
  • HACCP-Plänen einschließlich Verifizierung
  • Unterstützung bei der Umsetzung von lebensmittelrechtlichen Zulassungen
  • Begleitung von Zertifizierungen (IFS, ISO 22000:2005, FSSC 22000, PAS 220 )
  • Auditierung von Lieferanten
  • Interne Audits


Meine Leistungen erbringe ich in allen Bundesländern, ausser in Thüringen.








Meine Leistungen im Überblick



Leistungen für
lebensmittelrechtliche Zulassungen

In Vorbereitung auf eine Zertifizierung zu einem Lebensmittelsicherheitsstandard berate ich Sie zum Sachstand und Ihrem Handlungsbedarf. Daraus wird ein Plan abgeleitet, der Ihre Richtschnur für die Umsetzung der Anforderungen des von Ihnen gewählten Standards ist. Erforderliche Dokumente werden bei Bedarf erstellt oder bei der Erstellung unterstützt. Vor Zertifizierung wird die Umsetzung mittels internem Audit geprüft und Handlungsempfehlungen gegeben.


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Beratung, Lebensmittelsicherheit & Management

Eine Säule meiner Tätigkeit ist die Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung einer lebensmittelrechtlichen Zulassungen im Mittelstand für Unternehmen, die tierische Lebensmittel in Verkehr bringen und dafür ein schlankes Eigenkontrollsystem benötigen oder Unternehmen, die ihre betriebliche Eigenkontrolle nach Hygienerecht gem. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene aufbauen oder aufrechterhalten wollen.


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